Erwägungsgrund 1 32015R2313
Am 5. Juni 2015 haben die Europäische Union und die Republik Liberia ein partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei (im Folgenden „Abkommen“) sowie ein Durchführungsprotokoll zum partnerschaftlichen Abkommen (im Folgenden „Protokoll“) paraphiert, das Unionsschiffen Fangmöglichkeiten in den Gewässern einräumt, die in Fischereifragen der Hoheit oder Gerichtsbarkeit der Republik Liberia unterliegen.