Erwägungsgrund 3 32010R0621
Die Methode der Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte für die Geltungsdauer des neuen partnerschaftlichen Fischereiabkommens sowie für die Zeit seiner vorläufigen Anwendung festgelegt werden.
Die Methode der Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte für die Geltungsdauer des neuen partnerschaftlichen Fischereiabkommens sowie für die Zeit seiner vorläufigen Anwendung festgelegt werden.