Erwägungsgrund 3 32010R0671
Nach dem aufgrund von Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags erlassenen Beschluss 2010/416/EU des Rates vom 13. Juli 2010 über die Einführung des Euro durch Estland am 1. Januar 2011 erfüllt Estland die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro und wird die für Estland geltende Ausnahmeregelung mit Wirkung vom 1. Januar 2011 aufgehoben.