Erwägungsgrund 1 32010R0712
Mit der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 des Rates wurden für 2010 die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den EU-Gewässern sowie für EU-Schiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen festgesetzt.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 des Rates wurden für 2010 die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den EU-Gewässern sowie für EU-Schiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen festgesetzt.