Erwägungsgrund 3 32010R0712
Die Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) hat auf ihrer Jahrestagung 2009 beschlossen, die Fischerei auf Kabeljau im NAFO-Gebiet 3M und auf Rotbarsch, Goldbarsch und Tiefenbarsch im NAFO-Gebiet 3LN nach einem mehr als zehnjährigen Moratorium wieder zu eröffnen. Die Beifangvorschriften der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 für die beiden wieder eröffneten Fischereien sollten geändert werden, um ihre Kohärenz mit den allgemeinen Beifangregeln sicherzustellen, die in dem NAFO-Regelungsbereich gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1386/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik.