Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 102a Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 72/2009 des Rates geänderten Fassung ist eine jährliche Zahlung an anerkannte deutsche Erzeugerorganisationen im Hopfensektor zu leisten. Die Erzeugerorganisationen sollten die erhaltenen Beträge zur Finanzierung der Maßnahmen verwenden, die getroffen werden, um die in Artikel 122 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 genannten Ziele zu erreichen.
Die Bundesanstalt übermittelt den anerkannten Erzeugerorganisationen im Hopfensektor vor dem in § 26 Absatz 2 genannten Termin die nach § 10 Absatz 1 Satz 2…
Zahlungen im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a werden anerkannten Erzeugerorganisationen im Hopfensektor auf Antrag gewährt.
die in § 1 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a genannten Zahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen im Hopfensektor,
Es kann davon ausgegangen werden, dass einige Mitteilungspflichten nunmehr im Rahmen dieses Systems gemäß der Verordnung (EG) Nr. 792/2009 erfüllt werden…
Bestimmte in der Verordnung (EG) Nr. 1952/2005 festgelegte Vorschriften für Erzeugergemeinschaften sind nicht in die Verordnung über die einheitliche GMO…
Um sicherzustellen, dass die Zahlungen auf faire Weise erfolgen, sollten die an die Erzeugerorganisationen zu zahlenden Beträge anteilig auf der Grundlage der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.