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Zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union sollten die Zahlungen erst geleistet werden, nachdem die Einhaltung der Förderkriterien kontrolliert wurde. Diese Kontrollmaßnahmen sollten Verwaltungskontrollen, ergänzt durch Vor-Ort-Kontrollen, vorsehen. Außerdem sollten rechtsgrundlos gezahlte Beträge wiedereingezogen und Sanktionen festgelegt werden, um Antragsteller von betrügerischem Verhalten und grober Fahrlässigkeit abzuschrecken.
Durch Verwaltungskontrollen der Anträge auf Fördermittel ist sicherzustellen, dass die Maßnahmen mit den geltenden Verpflichtungen gemäß Unions- und dem…
Hinsichtlich der Ausführung der nach dieser Verordnung finanzierten Tätigkeiten gewährleistet die Kommission den Schutz der finanziellen Interessen der Union…
Die Kommission stellt sicher, dass bei der Durchführung von Tätigkeiten, die gemäß dieser Verordnung finanziert werden, die finanziellen Interessen der Union…
Aus Gründen der Kontrolle sollte die Unterstützung im Regelfall erst nach vollständiger Durchführung der betreffenden Maßnahme oder Reihe von Maßnahmen…
Bei der Durchführung der nach dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen müssen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft durch Präventivmaßnahmen gegen…
Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung der nach diesem Beschluss finanzierten Maßnahmen den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.