Erwägungsgrund 7 32010D0283
In ihrer Mitteilung vom 3. Juni 2009 mit dem Titel „Ein gemeinsames Engagement für Beschäftigung“ hat die Kommission die Notwendigkeit hervorgehoben, Arbeitslosen die Chance auf einen Neuanfang zu geben und für einige der in Europa am stärksten benachteiligten Gruppen, für die der herkömmliche Kreditmarkt nur schwer zugänglich ist, den Weg zum Unternehmertum zu ebnen. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Instrumenten bedarf es — unbeschadet der Aktivitäten der Mitgliedstaaten — spezifischer Maßnahmen zur weiteren Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts durch vermehrte Aktivitäten der EIB, des Europäischen Investitionsfonds (EIF) und anderer internationaler Finanzinstitute. Deshalb hat die Kommission einen Vorschlag für ein neues unionsweites Mikrofinanzierungsinstrument (im Folgenden als „Instrument“ bezeichnet) angekündigt, durch das die Mikrofinanzierung auf besonders gefährdete Gruppen ausgeweitet sowie die Entwicklung von Unternehmertum, Sozialwirtschaft und Kleinstunternehmen weiter unterstützt werden soll. Damit das Instrument effektiv ist, eine anhaltende Wirkung entfaltet, potenzielle Begünstigte erreicht und zu einem proaktiven Bestandteil der Wirtschaftspolitik und der politischen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung wird, können die Mitgliedstaaten eine nationale Kontaktstelle einrichten, um alle Maßnahmen zu fördern, zu koordinieren, zu bewerten und zu überwachen, die im Rahmen des Instruments in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet ergriffen werden.