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Die Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Thüringer Rotwurst“ wird wie folgt geändert: 1. Unter Ziffer „4.2 Beschreibung“ erhält der Unterabsatz 3 folgende Fassung: „Die Thüringer Rotwurst wird als Frischware in der Schweinekrause oder -blase oder als Konserve im Glas bzw. anderen Behältnissen, ausgenommen Kunstdärmen, angeboten.“ 2. Unter Ziffer „4.5 Herstellungsverfahren“ erhält der siebte Satz folgende Fassung: „Dann wird die Masse nicht zu fest in Schweinekrausen oder -blasen gefüllt und 80 Min. bei 85 °C bzw. (bei Blasen) 105 Min. bei 85 °C im Wasserbad gegart oder in Gläsern bzw. anderen Behältnissen, ausgenommen Kunstdärmen, konserviert.“
Der Lebensmittelunternehmer darf wärmebehandelte Konsummilch und wärmebehandelte Milch anderer Tierarten zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nur mit dem Hinweis…
Die Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Thüringer Leberwurst“ wird wie folgt geändert: Unter Ziffer „4.2 Beschreibung“ erhält der letzte Satz…
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel „THÜRINGER…
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 hat die Kommission den Antrag Deutschlands geprüft, Änderungen von Angaben in der…
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel „THÜRINGER…
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 hat die Kommission den Antrag Deutschlands geprüft, Änderungen von Angaben in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.