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Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel „THÜRINGER ROTWURST“ EG-Nr.: DE-PGI-0105-0224-18.02.2009 g.g.A. ( X ) g.U. 1. Name „Thüringer Rotwurst“ 2. Mitgliedstaat oder Drittland Deutschland 3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels 3.1. Erzeugnisart Klasse 1.2 Fleischerzeugnis 3.2. Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 angeführte Name gilt Es handelt sich um eine Blutwurstspezialität aus ausgesuchten, hochwertigen Rohstoffen, für die das gleichmäßige Schnittbild, die hellrote Farbe und das herzhaft würzige Aroma wertbestimmend sind. Ein besonderes Merkmal sind die würfelförmigen Einlagen von Magerfleisch (mindestens 35 %, ein Teil kann durch Leber-, Herz- oder Zungenstücke ersetzt sein) und gut entschwarteten Backen (bis zu 35 %). Neben der Blutschwartenmasse enthält sie außerdem etwa 5 % Leber. Die Thüringer Rotwurst wird als Frischware in der Schweinekrause oder -blase oder als Konserve im Glas bzw. anderen Behältnissen, ausgenommen Kunstdärmen, angeboten. Zusammensetzung: Für 100 kg Wurst 55 kg vorgegartes Schweinefleisch ohne Sehnen mit max. 5 % sichtbarem Fett, 25 kg vorgegarte Backen ohne Schwarte, 5 kg rohe Schweineleber, 7,5 kg gepökeltes Schweineblut, 7,5 kg gekochte Schwarten; Nitritpökelsalz, Gewürzmischung (insbesondere gemahlener schwarzer Pfeffer, Thüringer Majoran und Zwiebeln). 3.3. Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse) — 3.4. Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) — 3.5. Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen Die gesamte Herstellung des Blutwursterzeugnisses erfolgt im abgegrenzten geografischen Gebiet. 3.6. Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. — 3.7. Besondere Vorschriften für die Etikettierung — 4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets Bundesland Thüringen 5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet 5.1. Besonderheit des geografischen Gebiets Die Thüringer Rotwurst hat in Thüringen eine jahrhundertealte Tradition. Sie ist im Thüringer Metzgerhandwerk fest verwurzelt und wird von alters her beim traditionellen häuslichen Schlachtfest in Thüringen hergestellt. Heute wird sie überall in der Thüringer Region produziert; hier gibt es auch mehrere größere Hersteller. Der Herkunftscharakter der Bezeichnung ist erhalten geblieben, weil diese jedenfalls in der ehemaligen DDR nur als echte geografische Herkunftsangabe verwendet worden ist. 5.2. Besonderheit des Erzeugnisses Thüringische Wurstwaren, zu denen von alters her auch die Thüringer Rotwurst gehört, genießen seit über 200 Jahren in Deutschland und über die Landesgrenze hinaus einen guten Ruf. Wegen ihres hervorragenden Geschmacks ist insbesondere die Thüringer Rotwurst weithin bekannt und beliebt. Sie wird auch „Königin der Blutwürste“ genannt. 5.3. Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.) Das Ansehen der Thüringer Rotwurst gründet sich auf die Kunst und Erfahrung des thüringischen Fleischerhandwerks und die überlieferten Rezepturen. Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation (Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006) Markenblatt Heft 20 vom 16.5.2008, Teil 7a-bb, S. 33365 http://register.dpma.de/DPMAregister/geo/detail.pdfdownload/150
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Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.