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Die Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Thüringer Leberwurst“ wird wie folgt geändert: Unter Ziffer „4.2 Beschreibung“ erhält der letzte Satz von Absatz 1 folgende Fassung: „Abgefüllt wird die Wurst in Naturdärme, wie z. B. Schweinekrause, Schweineblase oder Rinderkranzdarm, oder — als Konserve — in Gläser bzw. andere Behältnisse, ausgenommen Kunstdärme.“
Die Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Thüringer Rotwurst“ wird wie folgt geändert: 1. Unter Ziffer „4.2 Beschreibung“ erhält der Unterabsatz 3…
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel „THÜRINGER…
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 hat die Kommission den Antrag Deutschlands geprüft, Änderungen von Angaben in der…
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 hat die Kommission den Antrag Deutschlands geprüft, Änderungen von Angaben in der…
Artikel 7a erhält folgende Fassung: (1) Unbeschadet der Richtlinie 2000/13/EG dürfen sardinenartige Erzeugnisse in Konserven in der Gemeinschaft unter einer…
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für Fleisch von Rindern, für das vor dem 29. Juni 2007 eine geschützte Ursprungsbezeichnung oder eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.