Gesetze
Gesetz wird geladen …
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel „THÜRINGER LEBERWURST“ EG-Nr.: DE-PGI-0105-0222-02.02.2009 g.g.A. ( X ) g.U. 1. Name „Thüringer Leberwurst“ 2. Mitgliedstaat oder Drittland Deutschland 3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels 3.1. Erzeugnisart Klasse 1.2, Fleischerzeugnis 3.2. Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 angeführte Name gilt Es handelt sich um Leberwursterzeugnisse mit hausschlachttypischem Charakter und herzhaft würziger Geschmacksnote, die als Frischware oder Konserve angeboten werden. Prinzipiell wird frische Leber verwendet. Der Fettgewebeanteil besteht aus entschwartetem Speck und Wamme. Abgefüllt wird die Wurst in Naturdärme, wie z. B. Schweinekrause, Schweineblase oder Rinderkranzdarm, oder — als Konserve — in Gläser bzw. andere Behältnisse, ausgenommen Kunstdärme. Zusammensetzung: Schweinefleisch, Schweineleber, Nitritpökelsalz, geschmorte Zwiebeln, Gewürzmischung (insbesondere mit gemahlenem Pfeffer und Thüringer Majoran), Rauch. 3.3. Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse) — 3.4. Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) — 3.5. Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen Die gesamte Herstellung erfolgt im abgegrenzten geografischen Gebiet. 3.6. Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. — 3.7. Besondere Vorschriften für die Etikettierung — 4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets Thüringen 5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet 5.1. Besonderheit des geografischen Gebiets Die Thüringer Leberwurst hat in Thüringen eine jahrhundertealte Tradition. Sie dürfte genauso alt sein wie das thüringische Metzgerhandwerk selbst. Noch heute wird sie bei den in der Region sehr beliebten Schlachtfesten hergestellt und frisch aus dem Wurstkessel gegessen. Sie gehört zum Sortiment beinahe jedes Thüringer Fleisch- und Wurstwarenherstellers. Der Herkunftscharakter der Bezeichnung ist erhalten geblieben, weil diese jedenfalls in der ehemaligen DDR nur als echte geografische Herkunftsangabe verwendet worden ist. 5.2. Besonderheit des Erzeugnisses Thüringische Wurstwaren, zu denen von alters her auch die Thüringer Leberwurst gehört, genießen seit über 200 Jahren in Deutschland und über die Landesgrenzen hinaus einen guten Ruf. Die Thüringer Leberwurst gehört zu den beliebtesten Wurstsorten Thüringens. 5.3. Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.) Das Ansehen der Thüringer Leberwurst gründet sich auf die Kunst und Erfahrung des thüringischen Fleischerhandwerks und die überlieferten Rezepturen. Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation (Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006) Markenblatt Heft 20 vom 16.5.2008, Teil 7a-bb, S. 33363 http://register.dpma.de/DPMAregister/geo/detail.pdfdownload/148
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel „THÜRINGER…
Die Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Thüringer Leberwurst“ wird wie folgt geändert: Unter Ziffer „4.2 Beschreibung“ erhält der letzte Satz…
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 hat die Kommission den Antrag Deutschlands geprüft, Änderungen von Angaben in der…
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel „ MIRABELLES DE…
Die Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Thüringer Rotwurst“ wird wie folgt geändert: 1. Unter Ziffer „4.2 Beschreibung“ erhält der Unterabsatz 3…
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel „SOPRÈSSA…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.