Art. 10 Abs. 3 32009L0016RICHTLINIE 2009/16/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über die Hafenstaatkontrolle (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Methodik zur Prüfung allgemeiner Risikoparameter, die insbesondere die Flaggenstaat-Kriterien…
Art. 1 Nr. 3 Buchst. b 32024L3100RICHTLINIE (EU) 2024/3100 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/21/EG über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten (Text von Bedeutung für den EWR)
Buchstabe e erhält folgende Fassung: „e) ‚IMO-Audit‘ ein Audit, das im Einklang mit den Bestimmungen der von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation…
Art. 4a Abs. 2 Buchst. i 32009L0021RICHTLINIE 2009/21/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten (Text von Bedeutung für den EWR)
Berichte über Mängel und Abweichungen bei vorgeschriebenen Besichtigungen, Audits und Kontrollen, die der Flaggenstaat durchgeführt hat;
Erwägungsgrund 1 32010R0801Die Leistung des Flaggenstaates ist einer der allgemeinen Parameter bei der Bestimmung des Risikoprofils von Schiffen.
Erwägungsgrund 15 32013L0038RICHTLINIE 2013/38/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG über die Hafenstaatkontrolle (Text von Bedeutung für den EWR)
Durchführungsrechtsakte im Zusammenhang mit der Methodik zur Prüfung allgemeiner Risikoparameter, insbesondere hinsichtlich der Flaggenstaat-Kriterien und der…