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In der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 437/2010 , wird die Förderfähigkeit von Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte Bevölkerungsgruppen geregelt. Die Bestimmung der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission ist daher mit Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 wie geändert in Einklang zu bringen.
Angesichts der letzten Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 hinsichtlich der finanziellen Abwicklung und der…
Im Hinblick auf Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 sind Ausgaben für den Wohnungsbau für marginalisierte Bevölkerungsgruppe nur dann…
In Verordnung (EG) Nr. 1083/2006, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 539/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates , werden bestimmte Anforderungen an…
Um Vorhaben im Wohnungsbausektor nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 zu erleichtern, sollte bei den Kriterien für die Auswahl von…
Die Verordnung (EG) Nr. 1010/2006 ist daher entsprechend zu ändern.
Die Verordnung (EG) Nr. 1010/2006 ist daher entsprechend zu ändern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.