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In Verordnung (EG) Nr. 1083/2006, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 539/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates , werden bestimmte Anforderungen an Großprojekte, Finanzierungsinstrumente und die Berichterstattung über den Stand der finanziellen Durchführung bei operationellen Programmen vereinfacht und klarer gestaltet. Die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission sind daher mit Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 wie geändert in Einklang zu bringen.
Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 erlaubt nun, dass ein Großprojekt mehr als ein operationelles Programm umfasst. Daher sind die Art der zu Großprojekten…
Angesichts der letzten Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 hinsichtlich der finanziellen Abwicklung und der…
In der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 437/2010 , wird die Förderfähigkeit von Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte…
Infolge der Annahme der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates vom 13. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die…
Diese Verordnung enthält die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 sowie zur Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 in Bezug auf Folgendes: a)…
Die Verordnung (EG) Nr. 1039/2006 ist entsprechend zu ändern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.