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Es wird eine Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 1659/2005 nach Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 eingeleitet, um festzustellen, ob und inwieweit die Einfuhren von chemisch gebundenen, ungebrannten Magnesia-Steinen, deren Magnesia-Komponente einen MgO-Gehalt von mindestens 80 % aufweist, auch mit Magnesit, mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den KN-Codes ex 6815 91 00 , ex 6815 99 10 und ex 6815 99 90 (TARIC-Codes 6815 91 00 10, 6815 99 10 20 und 6815 99 90 20) eingereiht werden und von TRL China Ltd (TARIC-Zusatzcode A985) hergestellt und zur Ausfuhr in die Union verkauft werden, dem mit der Verordnung (EG) Nr. 1659/2005 eingeführten Antidumpingzoll unterliegen sollten.
Auf die Einfuhren von Bariumcarbonat mit einem Strontiumgehalt von mehr als 0,07 GHT und einem Schwefelgehalt von mehr als 0,0015 GHT, als Pulver, gepresstes…
„ANHANG XIi ERDEN UND STEINE, EINSCHLIESSLICH MAGNESIT UND MAGNESIA NACH ARTIKEL 16l ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des…
Es wird ein vorläufiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Melamin mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt, das derzeit unter dem KN-Code 2933 61…
1. Es wird ein vorläufiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Zeolith-A-Pulver, auch Zeolith-NaA oder Zeolith-A4-Pulver genannt, das gegenwärtig unter dem…
Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Mononatriumglutamat des KN-Codes ex 2922 42 00 (TARIC-Code 2922 42 00 10) mit Ursprung in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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