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Für die Kennzeichnung der Erzeugnisse, die als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen wurden, und die Kennzeichnung von Futtermittel-Ausgangsstoffen und Mischfuttermitteln, die diese Erzeugnisse enthalten, sollte ein Übergangszeitraum festgelegt werden, damit die Futtermittelunternehmer Anpassungen vornehmen können. Außerdem sollten diese Erzeugnisse aus dem Register der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe gestrichen werden.
sie muss mit einer Auflistung der Bezeichnungen der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse aus der Umstellung auf die ökologische/biologische Produktion versehen…
Aus dem Vergleich der Eigenschaften der im Register der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe aufgeführten Erzeugnisse einerseits und den im Katalog der…
Es bedarf einer Übergangsphase, insbesondere in Bezug auf Futtermittel mit einem besonderen Ernährungszweck sowie in Bezug auf ein akzeptables Maß chemischer…
Damit die Lebensmittelunternehmer die Kennzeichnung ihrer Erzeugnisse an die mit dieser Verordnung eingeführten neuen Anforderungen anpassen können, ist es…
Die in der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 festgelegten Kennzeichnungsvorschriften sind ab 1. September 2010 anzuwenden. Dies würde unvermittelte Änderungen…
Bei bestimmten Stoffen, Mikroorganismen oder Zubereitungen („Erzeugnisse“) ist nicht sicher, ob sie Futtermittelzusatzstoffe sind. Diese Unsicherheit betrifft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.