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Die in der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 festgelegten Kennzeichnungsvorschriften sind ab 1. September 2010 anzuwenden. Dies würde unvermittelte Änderungen bedeuten und den Futtermittelunternehmern, die Futtermittel in Verkehr bringen, keinen reibungslosen Übergang ermöglichen. Die Neugestaltung von Konzeption und Produktion der Etiketten und die Umstellung bestehender Maschinen von einem Tag auf den anderen wären für diese Unternehmer sehr kostspielig. Die daraus entstehenden Belastungen wären dem Ziel der Änderung nicht angemessen. Daher sollte ein Übergangszeitraum vor dem 1. September 2010 festgelegt werden, in dem Futtermittel bereits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 gekennzeichnet werden dürfen.
Futtermittel dürfen noch bis zum 31. August 2020 mit Etiketten, die den Anforderungen des § 6 Absatz 2 der Futtermittelverordnung in der am 30. Juli 2018…
Was für Heimtiere bestimmte Futtermittel angeht, so umfasst der Markt zahlreiche verschiedene Erzeugnisse mit bestimmten Etiketten. Nur Artikel 15 Buchstabe f,…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von…
Abweichend von Artikel 33 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 und unbeschadet der Richtlinien 79/373/EWG , 82/471/EWG , 93/74/EWG und 96/25/EG des Rates…
Die in Anhang II zur Verordnung (EG) Nr. 853/2004 festgelegten Bestimmungen zur Identitätskennzeichnung haben zu Unklarheiten bei der Erkennung von in der…
In Abweichung von Artikel 33 Absatz 2 können vor dem 1. September 2010 in den Verkehr gebrachte oder gemäß den Richtlinien 79/373/EWG, 82/471/EWG, 93/74/EWG und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.