Gesetze
Gesetz wird geladen …
Auf Grundlage dieser Prüfung sollten die im Anhang aufgeführten Erzeugnisse nicht als Futtermittelzusatzstoffe im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 gelten.
Die in Teil 1 des Anhangs aufgeführten Erzeugnisse gelten nicht mehr als Futtermittelzusatzstoffe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003.
Die im Anhang aufgeführten Stoffe, Mikroorganismen und Zubereitungen (die „Erzeugnisse“) sind keine Futtermittelzusatzstoffe im Sinne der Verordnung (EG) Nr.…
Herstellung und/oder Inverkehrbringen von unter die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 fallenden Futtermittelzusatzstoffen oder von unter die Richtlinie 82/471/EWG…
Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht für Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die zur Verwendung als Futtermittelzusatzstoffe gemäß Artikel 3…
Bei bestimmten Stoffen, Mikroorganismen oder Zubereitungen („Erzeugnisse“) ist nicht sicher, ob sie Futtermittelzusatzstoffe sind. Diese Unsicherheit betrifft…
Unbeschadet des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 sind die Angaben gemäß Artikel 15 Buchstaben c, d, e und g und Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.