Erwägungsgrund 5 32010R0958
Nachdem die Rudolf Wild GmbH & Co. KG am 10. Juni 2008 einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der die körpereigenen Abwehrkräfte stärkenden Wirkung des „Immune Balance Drink“ abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2009-00517). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte u. a. folgenden Wortlaut: „The Immune Balance Drink activates body's defence“ („Der „Immune Balance Drink“ aktiviert die körpereigenen Abwehrkräfte“).