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Nach einem systemischen Ansatz sollten Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, geeignete Maßnahmen treffen, um sich zu vergewissern, dass Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag nicht in Verkehr gebracht werden. Zu diesem Zweck sollten die Marktteilnehmer durch Anwendung einer Regelung mit Maßnahmen und Verfahren alle gebotene Sorgfalt walten lassen, um das Risiko, dass Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden, weitestgehend zu begrenzen.
Eine der aufgrund dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen sollte darin bestehen, das erstmalige Inverkehrbringen von Holz oder Holzerzeugnissen aus illegalem…
Viele Holzerzeugnisse werden vor und nach dem erstmaligen Inverkehrbringen auf dem Binnenmarkt zahlreichen Verfahren unterzogen. Zur Vermeidung von unnötigem…
Um es den Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, zu erleichtern, die Anforderungen dieser Verordnung…
Die Marktteilnehmer lassen die gebotene Sorgfalt walten, wenn sie Holz oder Holzerzeugnisse in Verkehr bringen. Zu diesem Zweck wenden sie eine Regelung mit…
Die Sorgfaltspflichtregelung enthält drei Elemente des Risikomanagements: Zugang zu Informationen, Risikobewertung und Minderung der festgestellten Risiken. Die…
Risikobewertungsverfahren, mit deren Hilfe der Marktteilnehmer das Risiko, dass Holz oder Holzerzeugnisse aus illegalem Holzeinschlag in Verkehr gebracht wird…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.