Erwägungsgrund 10 32010R0996
Angesichts ihrer Verantwortung für die Sicherheit sollten Personen, die von der EASA oder den nationalen Zivilluftfahrtbehörden benannt wurden, Zugang zu Informationen haben, die für die Bewertung der Wirksamkeit der Sicherheitsanforderungen von Bedeutung sind.