Erwägungsgrund 12 32010R0996
Anerkanntermaßen könnte die Beteiligung der EASA und der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten an dem Austausch und der Auswertung von Informationen, die unter die Richtlinie 2003/42/EG fallen, den Sicherheitsuntersuchungen durch den Online-Zugang zu allen einschlägigen sicherheitsbezogenen Informationen, die in der zentralen Datenbank für Informationen über Ereignisse in der Zivilluftfahrt enthalten sind, zugute kommen.