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Um eine bessere Verhütung von Unfällen und Störungen in der Luftfahrt sicherzustellen, sollte sich die EASA in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auch an dem Austausch und der Auswertung von Informationen im Rahmen der Systeme zur Meldung von Störungen gemäß der Richtlinie 2003/42/EG unter Vermeidung eines möglichen Interessenkonflikts beteiligen. Diese Informationen sollten angemessen vor unautorisierter Verwendung oder Offenlegung geschützt werden.
Anerkanntermaßen könnte die Beteiligung der EASA und der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten an dem Austausch und der Auswertung von Informationen, die…
Um den Austausch solcher Informationen und die Abgabe von Bemerkungen zu erleichtern, sollte eindeutig festgelegt werden, welche Informationen als „angemessen“…
Der Flugsicherheitsausschuss hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und die Kommission zu den in den von der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005…
Der Flugsicherheitsausschuss hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und die Kommission zu den in den von der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005…
Der Flugsicherheitsausschuss hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und die Kommission zu den in den von der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005…
Die Berichterstattung, Analyse und Verbreitung der Untersuchungsergebnisse bei sicherheitsrelevanten Störungen sind von grundlegender Bedeutung für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.