Erwägungsgrund 72 32018R1139
Damit die Agentur auf die Nachfrage nach den von ihr ausgeübten Tätigkeiten, insbesondere auf dem Gebiet der Zertifizierung, sowie auf die Nachfrage nach den Tätigkeiten, für die sie die Zuständigkeit möglicherweise aufgrund einer Zuweisung durch einen Mitgliedstaat übernommen hat, effizient und fristgerecht und nach den Grundsätzen der soliden Haushaltsführung reagieren kann, sollte der Stellenplan die Ressourcen ausweisen, die erforderlich sind, um der Nachfrage nach Zertifizierungs- und sonstigen Tätigkeiten der Agentur, auch nach solchen, die sich aus der Neuzuweisung von Zuständigkeiten ergeben, in effizienter und fristgerechter Weise gerecht zu werden. Hierzu sollten Indikatoren festgelegt werden, mit denen sich die Arbeitsbelastung und Effizienz der Agentur messen und mit den durch Gebühren und Entgelte finanzierten Tätigkeiten in Beziehung setzen lassen. Mit Hilfe dieser Indikatoren sollte die Agentur ihre gebühren- und entgeltabhängige Personalplanung und Ressourcenverwaltung festlegen, um so auf diese Nachfrage und auf Einnahmeschwankungen bei den Gebühren und Entgelten reagieren zu können.