Gesetze
Gesetz wird geladen …
Materialien und Gegenstände aus Kunststoff dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie
bei den geplanten und vorhersehbaren Verwendungszwecken den entsprechenden Anforderungen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 entsprechen, und
den Kennzeichnungsanforderungen gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 entsprechen, und
den Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 entsprechen, und
nach der guten Herstellungspraxis gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 hergestellt werden, und
den Anforderungen an die Zusammensetzung und die Konformitätserklärung gemäß den Kapiteln II, III und IV der vorliegenden Verordnung entsprechen, und
der Verordnung (EU) 2022/1616 der Kommission entsprechen, sofern sie in den Anwendungsbereich der genannten Verordnung fallen.
eine andere Nichtkonformität dieser Materialien und Gegenstände aus Kunststoff mit Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 verursachen könnte.
Materialien und Gegenständen aus Kunststoff sowie den für die Herstellung derselben bestimmten Stoffen muss auf allen Vermarktungsstufen, außer im Einzelhandel,…
Zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands für Unternehmer sollten Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die auf Grundlage der Bestimmungen der Verordnung…
Mit dieser Verordnung werden besondere Anforderungen an Herstellung und Inverkehrbringen von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff festgelegt,
Materialien und Gegenstände sowie Teile davon, die ausschließlich aus Kunststoff bestehen;
„Materialien und Gegenstände aus Kunststoff“
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.