Erwägungsgrund 1 32022R1616
Im Rahmen des 2015 vorgelegten Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft hat die Kommission ein verstärktes Recycling von Kunststoffen als wesentliche Voraussetzung für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft bezeichnet und sich verpflichtet, in diesem Sektor gezielte Maßnahmen zu setzen. Daher hat die Kommission 2018 eine europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft mit zentralen Verpflichtungen für Maßnahmen auf Unionsebene angenommen, um die negativen Auswirkungen der Verschmutzung durch Kunststoffe zu verringern. Ziel ist es, die Recyclingkapazität für Kunststoffe in der Union zu erweitern und den Recyclatgehalt in Kunststoffprodukten und -verpackungen zu erhöhen. Da ein großer Teil der Kunststoffverpackungen als Lebensmittelverpackungen verwendet wird, können die Ziele der Strategie nur erreicht werden, wenn auch der Anteil an recyceltem Kunststoff in Lebensmittelverpackungen erhöht wird.