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Die Marktüberwachungsbehörden überprüfen, ob die Faserzusammensetzung der Textilerzeugnisse mit der angegebenen Faserzusammensetzung dieser Erzeugnisse nach Maßgabe dieser Verordnung übereinstimmt.
Die Marktüberwachungsbehörden kontrollieren anhand angemessener Stichproben auf geeignete Art und Weise und in angemessenem Umfang, ob die Erzeugnisse die…
Hat die Marktüberwachungsbehörde Grund zu der Annahme, dass ein Produkt ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit von Menschen oder für Haus- und Nutztiere…
Die Marktüberwachungsbehörden haben zur Bestimmung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen die in den Artikeln 19 und 20 der Verordnung (EU) Nr.…
die Faserzusammensetzung der in Verkehr gebrachten Textilerzeugnisse mit der auf dem Etikett oder der Kennzeichnung angegebenen Faserzusammensetzung dieser…
Die Marktüberwachungsbehörden und ihre Beauftragten sind befugt, die Textilerzeugnisse zu besichtigen, zu prüfen oder prüfen zu lassen.
In dieser Verordnung sind die Vorschriften für die Verwendung von Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.