Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es ist angemessen, Vorschriften in Bezug auf die Etikettierung oder Kennzeichnung von bestimmten Textilerzeugnissen festzulegen, die nichttextile Teile tierischen Ursprungs enthalten. In dieser Verordnung sollte die Anforderung der Angabe des Vorhandenseins von nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs bei der Etikettierung oder Kennzeichnung von Textilerzeugnissen, die solche Teile enthalten, festgelegt werden, damit die Verbraucher gut informiert ihre Wahl treffen können. Die Etikettierung oder Kennzeichnung sollte nicht irreführend sein.
Die Etikettierung oder Kennzeichnung darf nicht irreführend sein und muss so erfolgen, dass sie vom Verbraucher ohne Schwierigkeiten verstanden werden kann.
Um in der Praxis Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden, ist es erforderlich, die genaue Art und Weise der Etikettierung und Kennzeichnung…
Die Etikettierung oder die Kennzeichnung der Faserzusammensetzung sollte zwingend sein, damit für alle Verbraucher in der Union gewährleistet ist, dass sie…
In dieser Verordnung sind die Vorschriften für die Verwendung von Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung…
Mit dieser Verordnung werden harmonisierte Vorschriften hinsichtlich bestimmter Aspekte der Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen, insbesondere…
Textilerzeugnisse werden zur Angabe ihrer Faserzusammensetzung etikettiert oder gekennzeichnet, wenn sie auf dem Markt bereitgestellt werden. Die Etikettierung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.