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Nichttextile Teile tierischen Ursprungs in Textilerzeugnissen sind unter Verwendung des Hinweises „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ bei der Etikettierung oder Kennzeichnung von Erzeugnissen, die solche Teile enthalten, anzugeben, wenn sie auf dem Markt bereitgestellt werden.
Die Etikettierung oder Kennzeichnung darf nicht irreführend sein und muss so erfolgen, dass sie vom Verbraucher ohne Schwierigkeiten verstanden werden kann.
Es ist angemessen, Vorschriften in Bezug auf die Etikettierung oder Kennzeichnung von bestimmten Textilerzeugnissen festzulegen, die nichttextile Teile…
Textilerzeugnisse werden zur Angabe ihrer Faserzusammensetzung etikettiert oder gekennzeichnet, wenn sie auf dem Markt bereitgestellt werden. Die Etikettierung…
Um in der Praxis Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden, ist es erforderlich, die genaue Art und Weise der Etikettierung und Kennzeichnung…
Jedes Textilerzeugnis, das aus zwei oder mehr Textilkomponenten besteht, die nicht denselben Textilfasergehalt haben, ist mit einem Etikett oder einer…
Textilerzeugnisse, die nur mit einer globalen Etikettierung versehen zu werden brauchen, und Textilien, die als Meter- oder Schnittware verkauft werden, sollten…
Textilerzeugnisse, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden, mit einer Etikettierung oder Kennzeichnung versehen sind und die auf dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.