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A. Liste der in Artikel 2 genannten Personen und Organisationen Name Angaben zur Identifizierung Gründe 1. Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI Geburtsort: Hammam-Sousse Geburtsdatum: 3. September 1936 Staatsangehörigkeit: tunesisch Personalausweisnummer: 00354671 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Ehemaliger Präsident Tunesiens, Sohn von Selma HASSEN, verheiratet mit Leïla TRABELSI Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, dem Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen. 2. Leïla Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 24. Oktober 1956 Personalausweisnummer: 00683530 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Zine El Abidine BEN ALI Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen. 3. Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 4. März 1944 Personalausweisnummer: 05000799 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Yamina SOUIEI Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. 5. Fahd Mohamed Sakher Ben Moncef Ben Mohamed Hfaiez MATERI Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 2. Dezember 1981 Personalausweisnummer: 04682068 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Sohn von Naïma BOUTIBA, verheiratet mit Nesrine BEN ALI Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes, den ehemaligen Präsidenten Ben Ali, in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen. 6. Nesrine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 16. Januar 1987 Personalausweisnummer: 00299177 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Tochter von Leïla TRABELSI, verheiratet mit Fahd Mohamed Sakher MATERI Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen. 7. Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 17. Juli 1992 Letzte bekannte Anschrift: Präsidentenpalast, Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 09006300 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Tochter von Leïla TRABELSI Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen; ferner steht sie in Verbindung mit Leila Trabelsi (Nummer 2). 8. Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 5. November 1962 Letzte bekannte Anschrift: Rue Hédi Karray 32 — El Menzah — Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 00777029 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. 9. Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 24. Juni 1948 Letzte bekannte Anschrift: Rue El Achfat 20 — Carthage — Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 00104253 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Stellvertretender Geschäftsführer eines landwirtschaftlichen Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Nadia MAKNI Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. 10. Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Radès Geburtsdatum: 19. Februar 1953 Letzte bekannte Anschrift: Rue d’Aristote 21 — Karthago Salammbô Personalausweisnummer: 00403106 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Geschäftsführerin eines Unternehmens, Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Mohamed MAHJOUB Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. 11. Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 26. August 1974 Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 124 — Karthago Presidence Personalausweisnummer: 05417770 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Geschäftsmann, Sohn von Najia JERIDI Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. 12. Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 26. April 1950 Personalausweisnummer: 00178522 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Souad BEN JEMIA Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. 13. Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 25. September 1955 Letzte bekannte Anschrift: Rue Ibn Chabat 20 — Salammbô — Carthage — Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 05150331 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Hela BELHAJ Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. 15. Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed MEHERZI Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: La Marsa Geburtsdatum: 5. Mai 1959 Letzte bekannte Anschrift: Rue Taoufik EI Hakim 4-La Marsa Personalausweisnummer: 00046988 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Fatma SFAR, verheiratet mit Samira TRABELSI Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. 16. Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsdatum: 1. Februar 1960 Letzte bekannte Anschrift: Rue de la Mouette 4 — Gammarth Supérieur Personalausweisnummer: 00235016 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Habib ZAKIR Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. 17. Habib Ben Kaddour Ben Mustapha BEN ZAKIR Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsdatum: 5. März 1957 Letzte bekannte Anschrift: Rue Ennawras 4 — Gammarth Supérieur Personalausweisnummer: 00547946 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Bauträger, Sohn von Saida BEN ABDALLAH, verheiratet mit Nefissa TRABELSI Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. 20. Mourad Ben Hédi Ben Ali MEHDOUI Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 3. Mai 1962 Letzte bekannte Anschrift: Rue Garibaldi 41 — Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 05189459 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Neila BARTAJI, verheiratet mit Lilia NACEF Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. 25. Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsdatum: 13. Januar 1959 Letzte bekannte Anschrift: Rue du Jardin — Sidi Bousaid — Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 00400688 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Leïla CHAIBI, verheiratet mit Dorsaf BEN ALI Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. 30. Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed ZARROUK Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 13. August 1960 Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 49 — Karthago Personalausweisnummer: 00642271 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Maherzia GUEDIRA, verheiratet mit Ghazoua BEN ALI Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. 31. Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Hammam-Sousse Geburtsdatum: 22. November 1949 Letzte bekannte Anschrift: Rue Sidi el Gharbi 11 — Hammam-Sousse Personalausweisnummer: 02951793 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Pressefotograf in Deutschland, Sohn von Selma HASSEN Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. 32. Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Hammam-Sousse Geburtsdatum: 13. März 1947 Letzte bekannte Anschrift: Rue El Moez — Hammam-Sousse Personalausweisnummer: 02800443 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: verstorben, Geschäftsführer eines Unternehmens, verheiratet mit Zohra BEN AMMAR Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. 33. Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Hammam-Sousse Geburtsdatum: 16. Mai 1952 Letzte bekannte Anschrift: Avenue de la République 17 — Hammam-Sousse Personalausweisnummer: 02914657 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Vertreterin von Tunisair, Tochter von Selma HASSEN, verheiratet mit Fathi REFAT Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. 34. Najet Bent Haj Hamda Ben Raj Hassen BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Sousse Geburtsdatum: 18. September 1956 Letzte bekannte Anschrift: Avenue de l'Imam Muslim- Khezama Ouest- Sousse Personalausweisnummer: 02804872 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Leiterin eines Unternehmens, Tochter von Selma HASSEN, verheiratet mit Sadok Habib MHIRI Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. 35. Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsdatum: 28. Oktober 1938 Personalausweisnummer: 02810614 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Sohn von Selma HASSEN, Witwer von Selma MANSOUR Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. 40. Douraied Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Hammam-Sousse Geburtsdatum: 8. Oktober 1978 Letzte bekannte Anschrift: Avenue de la République 17 — Hammam-Sousse Personalausweisnummer: 05590835 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Direktor eines Unternehmens, Sohn von Hayet BEN ALI Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. 42. Ghazoua Bent Hamed Ben Taher BOUAOUINA Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Monastir Geburtsdatum: 30. August 1982 Personalausweisnummer: 08434380 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Tochter von Hayet BEN ALI, verheiratet mit Badreddine BENNOUR Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen; ferner steht sie in Verbindung mit Hayet Ben Ali (Nummer 33). 46. Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch, französisch Geburtsort: Paris, Frankreich Geburtsdatum: 27. Oktober 1966 Personalausweisnummer: 05515496 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Direktor eines Unternehmens, Sohn von Paulette HAZAT Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, den ehemaligen Präsidenten Ben Ali, in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. 48. Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 28. August 1974 Letzte bekannte Anschrift: Rue Ali Zlitni 23 — El Manar 2 — Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 04622472 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben, Kaufmännischer Direktor, Sohn von Leila DEROUICHE Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. B. Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen Rechtsschutz nach tunesischem Recht: Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen Rechtsschutz Gemäß den Artikeln 20, 27, 29 und 108 der tunesischen Verfassung, den Artikeln 13, 47, 50, 59, 66 und 175 der Strafprozessordnung sowie gemäß dem Gesetz Nr. 2002-52 vom 3. Juni 2002 sind nach tunesischem Recht die folgenden Rechte garantiert: — jeder Person, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird: 1. das Recht auf gerichtliche Überprüfung jedes Rechtsakts beziehungsweise jeder Verwaltungsentscheidung; 2. das Recht, sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist; — jeder Person, die einer Straftat beschuldigt wird: 1. das Recht, umgehend in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden; 2. das Recht, ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben; 3. das Recht, Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten; 4. das Recht, die unentgeltliche Herbeiziehung eines Dolmetschers zu verlangen, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht Anwendung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz 1. Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht vor seinem Tod einen Rechtsanwalt bestellt hat, der die Interessen von Herrn Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali während der in Abwesenheit geführten Gerichtsverhandlungen vertrat; in der Rechtssache 24310 wurden zwei der Erben von Herrn Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali durch einen Anwalt vertreten; im Jahr 2025 entschied ein Gericht in erster Instanz in der Rechtssache 24310 zugunsten der Erben von Herrn Ben Ali. 2. Leïla Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit der Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Frau Trabelsi vertrat. 3. Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi vor seinem Tod in Anwesenheit seines Anwalts am 5. März 2012 von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; es wurde ein Anwalt bestellt, der die Erben von Herrn Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi bei der gegen sie erhobenen Zivilklage in der Rechtssache 9058 vertrat; im Jahr 2025 entschied ein Gericht in erster Instanz in der Rechtssache 9058 zugunsten der Erben von Herrn Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi. 5. Fahd Mohamed Sakher Ben Moncef Ben Mohamed Hfaiez MATERI Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht bgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit des Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Herrn Materi vertrat. 6. Nesrine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ben Ali während der in ihrer Abwesenheit geführten Gerichtsverhandlung durch einen Anwalt vertreten wurde. 7. Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali, vertreten durch ihren Anwalt, Rechtsmittel gegen das Urteil 1850 vom 25. Januar 2021 eingelegt hat; im Jahr 2022 hat ein Gericht in erster Instanz in der Rechtssache 32265 eine Zivilklage gegen Frau Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali abgewiesen. 8. Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere dadurch belegt, dass die tunesischen Behörden den Schweizer Behörden am 7. April 2014 im Rahmen der Erledigung eines Rechtshilfeersuchens schriftlich zugesagt haben, die Grundrechte von Herrn Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi sowie seine Verteidigungsrechte zu wahren, und wird durch die Tatsache belegt, dass Herr Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi während in Abwesenheit geführten Gerichtsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten wurde. Zudem wird dies dadurch belegt, dass Herr Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi über seinen Rechtsanwalt seine Verteidigungsrechte ausgeübt hat, indem er Rechtsmittel gegen das Urteil 869/32 vom 24. November 2021 und das Urteil 1134 vom 20. Mai 2023 einlegte. 9. Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi vor seinem Tod in Anwesenheit seines Anwalts am 13. und am 16. März 2012 von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde. 10. Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 5. Januar und am 5. Juli 2012 sowie am 27. Februar 2013 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; Frau Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi hat über ihren Anwalt ihre Verteidigungsrechte ausgeübt, indem sie 2025 Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil einlegte. 11. Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed Trabelsi am 27. Oktober 2016 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2025 hat Herr Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed Trabelsi über seinen Rechtsanwalt seine Verteidigungsrechte ausgeübt, indem er Rechtsmittel gegen ein Urteil des Kassationshofs (Rechtssache Nr. 21775) einlegte. 12. Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass die Erben von Herrn Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi einen Anwalt bestellt haben, der sie bei der gegen sie erhobenen Zivilklage (Rechtssache Nr. 9099) vertrat. 13. Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi vor seinem Tod in Anwesenheit seines Anwalts am 23. Februar 2012 von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; die Erben von Herrn Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi haben einen Anwalt bestellt, der sie bei der gegen sie erhobenen anhängigen Zivilklage (Rechtssache Nr. 16277) vertritt. 15. Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed MAHERZI Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed Maherzi am 20. August 2011, am 2. Oktober 2012 sowie am 31. Mai 2013 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2025 hat Herr Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed Maherzi über seinen Rechtsanwalt seine Verteidigungsrechte ausgeübt, indem er Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil (Nr. 51174) einlegte. 16. Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 24. Januar 2012 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2018 übte Frau Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi ihre Verteidigungsrechte aus, indem sie Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil (Rechtssache Nr. 35666) einlegte. 17. Habib Ben Kaddour Ben Mustapha BEN ZAKIR Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Habib Ben Kaddour Ben Mustapha Ben Zakir am 24. Januar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; Herr Habib Ben Kaddour Ben Mustapha Ben Zakir wurde in dem gegen ihn angestrengten anhängigen Strafverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten und übte über seinen Rechtsanwalt seine Verteidigungsrechte aus, indem er gegen die Entscheidungen des Untersuchungsrichters Rechtsmittel einlegte. 20. Mourad Ben Hédi Ben Ali MEHDOUI Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mourad Ben Hédi Ben Ali Mehdoui am 13. Februar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2019 übte Herr Mourad Ben Hédi Ben Ali Mehdoui seine Verteidigungsrechte aus, indem er Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil (Nr. 41245) einlegte. 25. Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, i) dass Herr Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub am 24. November 2014, am 12. Januar, am 10. April und am 2. Dezember 2015 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; ii) dass die Untersuchungen gegen Herrn Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub in der Rechtssache 27638/6 am 30. März 2018 mangels Beweisen eingestellt wurden; die Entscheidung über die Einstellung der Untersuchungen wurde später im Rechtsmittelverfahren bestätigt; und iii) dass Herr Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub während des Schiedsverfahrens vor dem Schiedsausschuss der Kommission für Wahrheit und Würde von einem Anwalt unterstützt wurde. Am 15. Februar 2021 und am 10. März 2021 wurde Herr Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub in der Rechtssache 19592/1 von einem Untersuchungsrichter vernommen. Am 31. März 2021 beschloss der Untersuchungsrichter, seinen Fall von der allgemeinen Rechtssache 19592/1 abzutrennen. Die Rechtssache 1137/2 ist anhängig. Dies wird auch durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub im Jahr 2025 Rechtsmittel gegen Urteil 36166 einlegte. 30. Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed ZARROUK Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Auf Antrag von Herrn Zarrouk erließ der Schiedsausschuss der Kommission für Wahrheit und Würde einen Schiedsspruch, der am 24. Dezember 2018 vom Rat der Kommission bestätigt wurde. Dieser Schiedsspruch wurde vor dem Kassationshof angefochten. Die Rechtssache ist noch anhängig. In einem Urteil des Berufungsgerichts von Tunis vom 15. April 2021 in der Rechtssache 29443 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed Zarrouk am 16. Januar 2012, am 1. Februar 2012 sowie am 22. Juni 2017 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2023 wurde Herr Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed Zarrouk in der Rechtssache 37344 durch einen Anwalt vertreten. 31. Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. In einem Urteil des Berufungsgerichts von Tunis vom 1. November 2018 in der Rechtssache 27658 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 3. Oktober 2011 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2019 übte Herr Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali seine Verteidigungsrechte aus, indem er über seinen Anwalt Rechtsmittel gegen die Verurteilung vom 1. November 2018 in der Rechtssache 27658 einlegte und anschließend in der Rechtssache 82970 durch einen Anwalt vertreten wurde. 32. Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali missachtet wurden. 33. Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 19. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde. Mit Urteil vom 14. März 2019 in der Rechtssache 40800 wurde sie wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Da diese Person sich dem Gericht entzieht und sich nicht mehr in Tunesien aufhält, ist das Urteil gegen sie in Abwesenheit ergangen. 34. Najet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Mit Urteil vom 7. Januar 2016 in der Rechtssache 28264 wurde sie wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Najet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 21. November 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde. 35. Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 13. Januar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde. 40. Douraied Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Mit Urteil des Berufungsgerichts von Tunis vom 25. Oktober 2018 in der Rechtssache 25421 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Douraied Ben Hamed Ben Taher Bouaouina am 21. April 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; im Jahr 2018 wurde Herr Bouaouina in der Rechtssache 25421 durch einen Anwalt vertreten. 42. Ghazoua Bent Hamed Ben Taher BOUAOUINA Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Mit Urteil vom 21. November 2022 in der Rechtssache 46396 wurde sie wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ghazoua Bent Hamed Ben Taher Bouaouina im Jahr 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde. 46. Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. In einem Urteil des erstinstanzlichen Gerichts von Tunis vom 21. März 2019 in der Rechtssache 41328/19 wurde er vor seinem Tod wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali missachtet wurden. 48. Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda BEN ALI Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda Ben Ali am 22. März 2012 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde. Dies wird auch durch die Tatsache belegt, dass die Erben von Herrn Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda Ben Ali in der Rechtssache 8803 durch einen Anwalt vertreten wurden.
A. Liste der in Artikel 1 genannten Personen und Organisationen Name Angaben zur Identifizierung Gründe 1. Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI…
A. Personen Name Angaben zur Identität Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste 1. Bashar AL-ASSAD Geburtsdatum: 11.9.1965; Geburtsort: Damaskus, Syrien;…
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird wie folgt geändert: (1) Unter „Natürliche Personen“ werden die folgenden Einträge gestrichen: (a) „Abdulbasit…
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird wie folgt geändert: (1) Der Eintrag „Youssef Ben Abdul Baki Ben Youcef Abdaoui (alias (a) Abu Abdullah, (b)…
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird wie folgt geändert: 1. Der Eintrag „Al-Itihaad Al-Islamiya (AIAI)“ unter „Juristische Personen, Gruppen und…
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird wie folgt geändert: (1) Der Eintrag „Al-Barakat Global Telecommunications (auch bekannt als Barakaat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.