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Der Beschluss 2011/72/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 5 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Januar 2015. Er wird fortlaufend überprüft. Er kann verlängert oder gegebenenfalls geändert werden, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.“
Der Anhang erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Der Beschluss 2014/512/GASP wird hiermit wie folgt geändert: 1. Artikel 1 erhält folgende Fassung: „Artikel 1
Der Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Beschluss 2011/101/GASP wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.