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Mit der Verordnung (EWG) Nr. 1858/98 vom 27. August 1998 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur wird Haiknorpelpulver, aufgemacht in Gelatinekapseln, das als Nahrungsergänzungsmittel verwendet wird, in Position 0305 eingereiht. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 3513/92 vom 3. Dezember 1992 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur wird ein zubereitetes Öl (Öl von Samen der gelben Nachtkerze, Milchfett und Vitamin E enthaltend), aufgemacht in Gelatinekapseln, das als Nahrungsergänzungsmittel verwendet wird, in Position 1517 eingereiht.
Die mit der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 und den Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung für Laktose und Laktosesirup der Unterposition 1702 19 00 der…
Im Jahr 2002 hat die Kommission die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 vom 8. Juli 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur…
Die unter diese Verordnung fallenden Erzeugnisse werden nach der mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 eingeführten Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
In der Verordnung (EWG) Nr. 350/93 der Kommission vom 17. Februar 1993 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur werden unter…
In der Verordnung (EWG) Nr. 2061/89 der Kommission vom 7. Juli 1989 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur wird Ware Nr. 5 im Anhang…
Die betreffenden Erzeugnisse sollten auf der Grundlage der mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.