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Angesichts der Notwendigkeit, neue brennwertverminderte Produkte in Verkehr zu bringen, sollte die Verwendung von Steviolglycosiden als Süßungsmittel bei geeigneten Verwendungshöchstmengen zugelassen werden. Angesichts des möglicherweise erheblichen Beitrags, den Erfrischungsgetränke zur Aufnahme von Steviolglycosiden leisten, sollte eine niedrigere Verwendungsmenge für aromatisierte Getränke als die von der Behörde geprüfte, zuvor vorgeschlagene Verwendungsmenge festgelegt werden.
Die Behörde bewertete die Sicherheit von Steviolglycosiden als Süßungsmittel und gab am 10. März 2010 ihr Gutachten dazu ab. Die Verwendung von…
Aufgrund der Schlussfolgerung der Behörde legten die Antragsteller im September 2010 überarbeitete Verwendungen zur Prüfung durch die Behörde vor. Eine…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) hat die Sicherheit von Steviolglycosiden, die aus den Blättern der…
Die Verwendung von Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) als Lebensmittelzusatzstoff in Aromen für klare aromatisierte Getränke auf Wasserbasis sollte daher…
Die Behörde hat die ADI für Steviolglycoside in ihrer Stellungnahme als Stevioläquivalente ausgedrückt. Auch die Exposition gegenüber Steviolglycosiden durch…
Die Kommission wird von Herstellern und Verwendern von Steviolglycosiden nach deren Zulassung Angaben über die tatsächliche Verwendung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.