Art. 2 Buchst. a 32011R1161nach dem Eintrag „Eisensulfat“ werden folgende Einträge eingefügt: „Eisen(II)-Ammoniumphosphat Eisen(III)-Natrium-EDTA“;
Art. 3 Buchst. a 32011R1161Nach dem Eintrag „Eisensulfat“ werden folgende Einträge eingefügt: „Eisen(II)-Ammoniumphosphat x Eisen(III)-Natrium-EDTA x“
Anhang 1 32024R1821VERORDNUNG (EU) 2024/1821 DER KOMMISSION vom 25. Juni 2024 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Eisen-Milchkaseinat als Zusatz zu Lebensmitteln und zur Verwendung bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
1. In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 wird unter Nummer 2 zwischen dem Eintrag für „Elementares Eisen (aus Carbonyl + elektrolytisch hergestellt +…
Art. 2 Nr. 1 32009R1170VERORDNUNG (EG) Nr. 1170/2009 DER KOMMISSION vom 30. November 2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Listen von Vitaminen und Mineralstoffen sowie ihrer Aufbereitungsformen, die Lebensmitteln zugesetzt bzw. bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen (Text von Bedeutung für den EWR)
In Anhang I wird in der Liste unter Nummer 2 das Wort „Bor“ angefügt.
Anhang 1 32024R0248VERORDNUNG (EU) 2024/248 DER KOMMISSION vom 16. Januar 2024 zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Eisenhydroxid-Adipat-Tartrat zur Verwendung bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
In Anhang II Buchstabe B der Richtlinie 2002/46/EG wird nach dem Eintrag „Eisen(III)-Natrium-EDTA“ folgender Eintrag eingefügt: „Eisenhydroxid-Adipat-Tartrat…