Erwägungsgrund 3 32011R1161
Die Verordnung (EG) Nr. 953/2009 der Kommission enthält im Anhang die Liste der Stoffe, die Lebensmitteln für eine besondere Ernährung zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürfen.
Die Verordnung (EG) Nr. 953/2009 der Kommission enthält im Anhang die Liste der Stoffe, die Lebensmitteln für eine besondere Ernährung zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürfen.