§ 3 Abs. 3 KaseinVVerordnung über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung
Die Angaben nach den Absätzen 1 und 2 sind in einer für die Käufer leicht verständlichen Sprache anzugeben, es sei denn, diese Informationen werden vom…
Art. 21 Abs. 2 32008R1333VERORDNUNG (EG) Nr. 1333/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Mitgliedstaat, in dem das Erzeugnis in Verkehr gebracht wird, kann im Einklang mit dem Vertrag vorschreiben, dass die in Artikel 22 vorgesehenen Angaben in…
Art. 10 Abs. 2 32008R1332Der Mitgliedstaat, in dem das Erzeugnis in Verkehr gebracht wird, kann im Einklang mit dem Vertrag vorschreiben, dass die in Artikel 11 vorgesehenen Angaben in…
Art. 11 Abs. 5 32004R0648Gibt es in einem Mitgliedstaat innerstaatliche Anforderungen, die Kennzeichnung in der bzw. den Sprachen des Landes abzufassen, so entsprechen der Hersteller…
Art. 4 Abs. 2 32015L2203RICHTLINIE (EU) 2015/2203 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates
Ein Mitgliedstaat verbietet das Inverkehrbringen von in Artikel 2 Buchstaben a, b und c definierten Milcherzeugnissen in seinem Hoheitsgebiet, wenn die Angaben…