Erwägungsgrund 4 32015L2203
Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält allgemeine, horizontale und einheitliche Unionsregeln für den Erlass von Sofortmaßnahmen in Bezug auf Lebensmittel und Futtermittel. Die diesbezüglichen Vorschriften der Richtlinie 83/417/EWG sind daher nicht mehr erforderlich.