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Der Rat sollte die Möglichkeit haben, die gegen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, verhängten Sanktionen auf Empfehlung der Kommission nach einem mit Gründen versehenen Antrag des betreffenden Mitgliedstaats zu verringern oder aufzuheben. Im Rahmen der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts sollte die Kommission ferner aufgrund außergewöhnlicher wirtschaftlicher Umstände eine Verringerung des Betrags einer Sanktion oder deren Aufhebung empfehlen können.
Die auf Grundlage der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts gemäß dieser Verordnung vorgesehenen Sanktionen für Mitgliedstaaten, deren…
Auf begründeten Antrag des betroffenen Mitgliedstaats oder gegebenenfalls auf Grund von außergewöhnlichen wirtschaftlichen Umständen kann die Kommission…
Die Kommission sollte eine Verringerung des Betrags oder die Aufhebung der Sanktion aufgrund außergewöhnlicher wirtschaftlicher Umstände empfehlen können.
Um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, den Rahmen der Union für die haushaltspolitische Überwachung einhalten, sollten auf…
Im Hinblick auf die korrektive Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts sollten Sanktionen gegen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, in einer…
Wenn die Kommission auf der Grundlage der Überprüfungsmissionen gemäß Absatz 5 zu dem Schluss kommt, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.