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Um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, den Rahmen der Union für die haushaltspolitische Überwachung einhalten, sollten auf Regeln beruhende Sanktionen auf der Grundlage von Artikel 136 AEUV eingeführt werden, die faire, zeitnahe und wirksame Mechanismen für die Einhaltung der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts sicherstellen.
Die auf Grundlage der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts gemäß dieser Verordnung vorgesehenen Sanktionen für Mitgliedstaaten, deren…
Es sind zusätzliche Sanktionen erforderlich, um die Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet wirksamer zu machen. Durch diese…
Im Hinblick auf die korrektive Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts sollten Sanktionen gegen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, in einer…
Die in dieser Verordnung genannten Geldbußen sollten sonstigen Einnahmen im Sinne des Artikels 311 AEUV darstellen und sollten den Stabilitätsmechanismen zur…
Es sollte jedem Mitgliedstaat obliegen, Sanktionen einzuführen, die bei Verstößen verhängt werden, um die Gleichwertigkeit der Echtheitsprüfung von Euro-Münzen…
Der Rat sollte die Möglichkeit haben, die gegen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, verhängten Sanktionen auf Empfehlung der Kommission nach einem mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.