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Die Durchsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte sollte gestärkt werden, indem für den Fall der Nichtbefolgung der Empfehlung, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, verzinsliche Einlagen eingeführt werden. Diese Einlagen sollten in dem Fall, dass die Empfehlung zur Behebung übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Rahmen desselben Ungleichgewichtsverfahrens wiederholt nicht befolgt wird, in eine jährliche Geldbuße umgewandelt werden. Diese Durchsetzungsmaßnahmen sollten auf Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, Anwendung finden.
Bei Feststellung schwerer makroökonomischer Ungleichgewichte, einschließlich von Ungleichgewichten, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschafts- und…
Durch einen Beschluss des Rates wird auf Empfehlung der Kommission eine verzinsliche Einlage auferlegt, wenn ein Beschluss des Rates zur Feststellung der…
Der Betrag der in dieser Verordnung vorgesehenen verzinslichen Einlagen, der unverzinslichen Einlagen und der Geldbußen sollte so bemessen sein, dass eine…
Im Hinblick auf die korrektive Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts sollten Sanktionen gegen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, in einer…
Werden die Ratsempfehlungen nicht befolgt, so sollte die verzinsliche Einlage so lange auferlegt oder die Geldbuße so lange verhängt werden, bis der Rat…
Im Rahmen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts sollte die Anpassung an das mittelfristige Haushaltsziel und dessen Einhaltung dadurch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.