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Verlässliche statistische Daten sind die Grundlage für die Überwachung von makroökonomischen Ungleichgewichten. Zur Gewährleistung solider und unabhängiger Statistiken sollten die Mitgliedstaaten die fachliche Unabhängigkeit der einzelstaatlichen statistischen Stellen gewährleisten, im Einklang mit dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken, der in der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken festgelegt ist. Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit solider Haushaltsdaten auch für die Überwachung der makroökonomischen Ungleichgewichte von Bedeutung. Diese Anforderung sollte durch die Regeln gewährleistet werden, die diesbezüglich in der Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet , insbesondere deren Artikel 8, aufgestellt werden.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um das Vertrauen in die europäischen Statistiken zu wahren. Zu diesem Zweck wird…
Im Einklang mit den in Artikel 285 Absatz 2 des Vertrags niedergelegten Grundsätzen und den im Verhaltenskodex für europäische Statistiken näher ausgeführten,…
Jüngste Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Rahmen der Union für die wirtschaftspolitische Steuerung haben sich auf den Bereich Statistik ausgewirkt und…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken bildet einen Bezugsrahmen für die…
Bei der Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken gemäß dieser Verordnung sollten sich die statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Union…
Angesichts der Notwendigkeit, europaweite Standards für die Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.