Erwägungsgrund 3 32013R0472
Eine uneingeschränkte Kohärenz zwischen dem im AEUV dargelegten multilateralen Überwachungsrahmen der Union und den unter Umständen mit einer Finanzhilfe verbundenen politischen Auflagen sollte im Unionsrecht verankert werden. Die wirtschaftliche und finanzielle Integration aller Mitgliedstaaten, insbesondere derjenigen, deren Währung der Euro ist, erfordert eine verstärkte Überwachung, um ein Übergreifen der Schwierigkeiten eines Mitgliedstaats in Bezug auf seine finanziellen Stabilität auf das übrige Euro-Währungsgebiet und – allgemeiner – weiter auf die Union als Ganzes zu verhindern.