Erwägungsgrund 26 32011R1176Gelangt der Rat zu der Auffassung, dass in einem Mitgliedstaat kein übermäßiges makroökonomisches Ungleichgewicht mehr besteht, so sollte das Verfahren bei…
Art. 6 Abs. 1 32011R1176Präventionsmaßnahmen
Gelangt die Kommission auf der Grundlage der eingehenden Überprüfung nach Artikel 5 zu der Auffassung, dass in einem Mitgliedstaat Ungleichgewichte bestehen,…
Art. 31 Abs. 1 Buchst. b 32024R1263VERORDNUNG (EU) 2024/1263 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates
vom Rat und von der Kommission im Hinblick auf ihre jeweiligen Empfehlungen bei der Prüfung der Frage, ob ein übermäßiges Ungleichgewicht festgestellt und dem…
Art. 10 Abs. 2 Buchst. b 32021R0241VERORDNUNG (EU) 2021/241 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität
wenn der Rat im Einklang mit Artikel 10 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 zwei aufeinanderfolgende Beschlüsse zu ein und demselben Verfahren bei einem…
Erwägungsgrund 22 32011R1176Bei Feststellung schwerer makroökonomischer Ungleichgewichte, einschließlich von Ungleichgewichten, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschafts- und…