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Um feststellen zu können, ob den vom Rat beschlossenen Empfehlungen und Inverzugsetzungen zur Korrektur des übermäßigen Defizits nachgekommen wird, müssen darin jährliche Haushaltsziele näher bezeichnet werden, die mit der erforderlichen Haushaltskonsolidierung — konjunkturbereinigt und ohne Anrechnung einmaliger und befristeter Maßnahmen — vereinbar sind. Dabei sollte der jährliche Richtwert von 0,5 % des BIP als jahresdurchschnittlicher Wert betrachtet werden.
Die Anwendung des bestehenden Defizitverfahrens auf der Grundlage des Defizitkriteriums und des Schuldenstandskriteriums erfordert einen numerischen Richtwert,…
Um eine rasche Korrektur übermäßiger Defizite zu gewährleisten, müssen Mitgliedstaaten, in denen ein übermäßiges Defizit besteht, wirksame Maßnahmen ergreifen…
Die Haushaltsdisziplin erfordert ferner eine kontinuierliche Überprüfung der mittelfristigen Haushaltslage. Die Kommission sollte daher bei der Vorlage des…
Die Nichteinhaltung des numerischen Richtwerts für den Schuldenabbau sollte nicht ausreichen, um das Vorliegen eines übermäßigen Defizits festzustellen; hierfür…
Im Rahmen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts sollte die Anpassung an das mittelfristige Haushaltsziel und dessen Einhaltung dadurch…
Für die gemeindliche Aufgabenerfüllung sind produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.