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Griechenland beendet das bestehende übermäßige Defizit so rasch wie möglich, spätestens jedoch im Jahr 2017.
Der Anpassungspfad zur Korrektur des übermäßigen Defizits ist darauf ausgerichtet, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/544 des Rates festgelegten jährlichen Ziele für das gesamtstaatliche Defizit zu erreichen, und beruht auf Primärüberschusszielen von – 0,25 % des BIP für 2015, 0,5 % des BIP für 2016, 1,75 % des BIP für 2017 und 3,5 % des BIP ab 2018. Die Staffelung der haushaltspolitischen Ziele steht mit den Wachstumsraten in Einklang, die für die griechische Wirtschaft mit der Überwindung der tiefsten Rezession seit Beginn der Aufzeichnung erwartet werden. Dem revidierten Pfad zufolge wird das gesamtstaatliche Haushaltsdefizit 2017 unter 3 % des BIP sinken.
Griechenland beschließt alle haushalts-, wirtschafts- und strukturanpassungspolitischen Maßnahmen, die das mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/544 des Rates gebilligte wirtschaftliche und finanzielle Anpassungsprogramm enthält, und setzt sie vollumfänglich um.
Griechenland hält sich bereit, weitere Maßnahmen zu beschließen, falls Risiken für die Haushaltsplanungen eintreten. Die haushaltspolitischen Konsolidierungsmaßnahmen gewährleisten eine wachstumsfreundliche dauerhafte Verbesserung des gesamtstaatlichen strukturellen Saldos.
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