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Es ist angebracht, die in Artikel 126 Absatz 11 AEUV vorgesehenen Sanktionen in größerem Umfang zu verhängen, damit sie einen echten Anreiz für die Befolgung der Inverzugsetzungen gemäß Artikel 126 Absatz 9 AEUV darstellen.
Es sind zusätzliche Sanktionen erforderlich, um die Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet wirksamer zu machen. Durch diese…
Die verhängten Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein und die Umstände des konkreten Falls berücksichtigen.
Es ist notwendig, dass die Mitgliedstaaten Sanktionen für Verstöße gegen diese Richtlinie festlegen und für deren Durchsetzung sorgen. Die Sanktionen sollten…
Die Mitgliedstaaten sollten Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung vorsehen. Diese Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
Um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, den Rahmen der Union für die haushaltspolitische Überwachung einhalten, sollten auf…
Es ist notwendig, dass die Mitgliedstaaten Vorschriften über Sanktionen für Verstöße gegen die zur Einhaltung dieser Richtlinie angenommenen nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.