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Desgleichen sollten Piloten ein ärztliches Zeugnis erhalten, und die für die Beurteilung der medizinischen Tauglichkeit von Piloten verantwortlichen flugmedizinischen Sachverständigen sollten zugelassen werden, sobald feststeht, dass sie den einschlägigen grundlegenden Anforderungen genügen. Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 sieht jedoch die Möglichkeit vor, dass Ärzte für Allgemeinmedizin unter bestimmten Bedingungen, sofern nach einzelstaatlichem Recht zulässig, als flugmedizinische Sachverständige fungieren.
Ergeben sich im Rahmen einer Überprüfung nach Absatz 2 Anhaltspunkte, dass einem untauglichen Bewerber ein Tauglichkeitszeugnis ausgestellt wurde, unterrichten…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 hat die Kommission die notwendigen Durchführungsbestimmungen zu erlassen, um die Bedingungen für die Zulassung von…
Flugbegleiter, die am Betrieb bestimmter Luftfahrzeuge mitwirken, müssen den in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 festgelegten grundlegenden…
die Zulassung flugmedizinischer Sachverständiger sowie die Bedingungen, unter denen Ärzte für Allgemeinmedizin als flugmedizinische Sachverständige fungieren…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 müssen Organisationen für die Pilotenausbildung und flugmedizinische Zentren Inhaber eines Zeugnisses sein. Das Zeugnis…
Die am Betrieb bestimmter Luftfahrzeuge beteiligten Piloten ebenso wie Flugsimulationsübungsgeräte und die an der Ausbildung, Prüfung oder Kontrolle solcher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.