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Entsprechend dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das zur Erreichung ihres Ziels, nämlich der Erleichterung des gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten des Euroraums, erforderliche Maß hinaus —
Da das Ziel dieser Verordnung — nämlich den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den derzeitigen Mitgliedstaaten der…
Entsprechend dem in Artikel 5 Absatz 4 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung…
In Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union geht diese Verordnung nicht über das zur…
Gemäß dem in Artikel 5 des Vertrags genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das zur Erreichung des verfolgten Ziels…
Gemäß dem in Artikel 5 des Vertrags verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das zur Erreichung des verfolgten Ziels…
Entsprechend dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) niedergelegten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es für die Verwirklichung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.