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Die nationalen Regulierungsbehörden, die zuständigen Finanzbehörden der Mitgliedstaaten und ggf. die nationalen Wettbewerbsbehörden sollten zusammenarbeiten, um eine koordinierte Vorgehensweise bei der Bekämpfung von Marktmissbrauch auf den Energiegroßhandelsmärkten, die sowohl Warenmärkte als auch Derivatemärkte umfassen, sicherzustellen. Diese Zusammenarbeit sollte den Austausch von Informationen über verdächtige Handlungen umfassen, die möglicherweise einen Verstoß gegen diese Verordnung, die Richtlinie 2003/6/EG oder das Wettbewerbsrecht darstellen und auf den Energiegroßhandelsmärkten vorgenommen werden oder wurden. Außerdem sollte diese Zusammenarbeit einen Beitrag zu einem kohärenten und einheitlichen Ansatz bei den Untersuchungen und Gerichtsverfahren leisten.
Um einen koordinierten und einheitlichen Ansatz gegenüber Marktmissbrauch auf den Energiegroßhandelsmärkten sicherzustellen,
Die nationalen Regulierungsbehörden arbeiten bei der Überwachung der Energiegroßhandelsmärkte nach Absatz 1 auf regionaler Ebene und mit der Agentur zusammen.…
Die Agentur, die nationalen Regulierungsbehörden, die ESMA, die zuständigen Finanzbehörden der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die nationalen…
Die Agentur sollte sicherstellen, dass diese Verordnung in der gesamten Union koordiniert und in Übereinstimmung mit der Anwendung der Richtlinie 2003/6/EG…
Eine effiziente Marktüberwachung auf Unionsebene ist von entscheidender Bedeutung, um Marktmissbrauch auf den Energiegroßhandelsmärkten aufzudecken und davon…
Für den Schutz von Gesundheit und Sicherheit ist es ebenso wie für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes besonders wichtig, dass die zuständigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.